19.10.2026 · Rechtsvorschriften
SENT: ab 28. Oktober keine Meldungen mehr für 19 Metallabfallschlüssel
Eine Verordnung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft (Dz.U. 2026, Pos. 1325) nimmt die Beförderung von Metallabfällen – u. a. Kupfer, Aluminium, Blei, Zink und Zinn –, die den Vorschriften über die Verbringung von Abfällen unterliegen, von der SENT-Meldepflicht aus.
Ab dem 28. Oktober 2026 erfordert die Beförderung von Abfällen mit 19 Schlüsseln des Abfallkatalogs – Nichteisen- und Eisenmetalle, deren Gemische sowie Verpackungen aus Metall – keine SENT-Meldung mehr aufgrund der Tatsache, dass diese Abfälle den Vorschriften über die Verbringung von Abfällen unterliegen. Die auf PUESC veröffentlichte Mitteilung bezeichnet die Änderung als deregulierend.
Tritt am 28. Oktober 2026 in KraftDz.U. 2026, Pos. 1325
19Abfallschlüssel, die von der SENT-Meldepflicht ausgenommen sind (§ 1 Nr. 7 Buchst. a)
Inkrafttreten
in 6 Tagen
Was sich ändert
Bis 27.10.2026
Die Beförderung von Abfällen, die den EU-Vorschriften über die Verbringung von Abfällen unterliegen – Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, ersetzt durch Verordnung (EU) 2024/1157 –, erfordert unabhängig von der Menge in der Sendung eine SENT-Meldung (§ 1 Nr. 7 Buchst. a).
Ab 28.10.2026
Die Pflicht gilt nicht mehr für Abfälle mit 19 Schlüsseln des Abfallkatalogs – Metallabfälle, darunter Kupfer, Bronze und Messing (17 04 01), Aluminium, Blei, Zink und Zinn. Der neue Buchst. d ergänzt die bisherigen Ausnahmen: Beförderungen nach Art. 5 des Gesetzes, Waren im Versandverfahren (Transit) sowie Sendungen bis 20 kg zur Verwertung.
Verzeichnis der Schlüssel § 2 Abs. 7 Nr. 1 Buchst. d
Nichteisenmetalle9
- 12 01 03NE-Metallfeil- und -drehspäne
- 16 01 18Nichteisenmetalle
- 17 04 01Kupfer, Bronze, Messing
- 17 04 02Aluminium
- 17 04 03Blei
- 17 04 04Zink
- 17 04 06Zinn
- 19 10 02NE-Metall-Abfälle
- 19 12 03Nichteisenmetalle
Eisenmetalle6
- 12 01 01Eisenfeil- und -drehspäne
- 16 01 17Eisenmetalle
- 17 04 05Eisen und Stahl
- 19 01 02Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
- 19 10 01Eisen- und Stahlabfälle
- 19 12 02Eisenmetalle
Gemischte und sonstige Metalle4
- 02 01 10Metallabfälle
- 15 01 04Verpackungen aus Metall
- 17 04 07gemischte Metalle
- 20 01 40Metalle
Bezeichnungen gemäß dem Europäischen Abfallverzeichnis (Entscheidung 2000/532/EG), in Polen umgesetzt durch den Abfallkatalog (Dz.U. 2020, Pos. 10). Die Gruppierung dient der Lesbarkeit – der Rechtsakt führt die Schlüssel in der Reihenfolge des Katalogs auf.
Zeitplan
- Unterzeichnung der Verordnung
- Verkündung im Gesetzblatt
- Mitteilung auf PUESC
- Inkrafttreten
Laufende Beförderungen
Für Beförderungen dieser Abfälle, die vor dem 28. Oktober 2026 begonnen und nicht abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Vorschriften (§ 2 der Verordnung).
Was unverändert bleibt
Die Verordnung fügt lediglich eine neue Ausnahme von der Pflicht nach § 1 Nr. 7 Buchst. a hinzu. Andere von SENT erfasste Abfälle und Waren sowie die Pflichten aus den Vorschriften über die Verbringung von Abfällen bleiben unberührt.
Eckdaten
- Rechtsakt
- Verordnung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft vom 12. Oktober 2026 zur Änderung der Verordnung über Waren, deren Beförderung dem System zur Überwachung der Straßen- und Schienenbeförderung von Waren und des Handels mit Heizbrennstoffen unterliegt
- Veröffentlichung
- Gesetzblatt (Dz.U.) 2026, Pos. 1325, verkündet am 13.10.2026
- Inkrafttreten
- 28.10.2026 – 14 Tage nach der Verkündung (§ 3)
- Geänderte Vorschrift
- § 2 Abs. 7 Nr. 1 – neuer Buchst. d; Verordnung des Finanzministers vom 25. April 2022 (Dz.U. 2024, Pos. 1157, in geänderter Fassung)
- Rechtsgrundlage
- Art. 3 Abs. 11 des Gesetzes vom 9. März 2017 über das System zur Überwachung der Straßen- und Schienenbeförderung von Waren und des Handels mit Heizbrennstoffen (Dz.U. 2024, Pos. 1218)
- Art der Änderung
- deregulierend – laut Mitteilung auf PUESC vom 15.10.2026
Quellen
- Gesetzblatt 2026, Pos. 1325 – Änderungsverordnung (polnisch)dziennikustaw.gov.pl ↗
- Mitteilung vom 15.10.2026 über den Wegfall der SENT-Meldungen für bestimmte Schrottabfälle (polnisch)puesc.gov.pl ↗
- Gesetzblatt 2024, Pos. 1157 – konsolidierte Fassung der Verordnung über SENT-pflichtige Waren (polnisch)dziennikustaw.gov.pl ↗
- Europäisches Abfallverzeichnis – Entscheidung 2000/532/EG (konsolidierte Fassung)eur-lex.europa.eu ↗
Unverbindliche Übersetzung. Maßgeblich ist allein der im polnischen Gesetzblatt (Dziennik Ustaw) verkündete polnische Text.
Diese Information dient der Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar.