# Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott

Verordnung (EU) Nr. 333/2011 des Rates vom 31. März 2011 mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Schrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind

- Status: In Kraft
- Rechtsordnung: Europäische Union
- Rechtsbereich: Abfälle und Ende der Abfalleigenschaft
- ABl. L 94 vom 8.4.2011, S. 2
- Tätigkeitsprofil: Hüttenwesen, Verarbeitung, Recycling, Schrotthandel

## Kurzfassung

Kriterien, bei deren Erfüllung Eisen- und Stahlschrott sowie Aluminiumschrott einschließlich Aluminiumlegierungsschrott bei der Übergabe vom Erzeuger an einen anderen Besitzer nicht mehr als Abfall anzusehen ist. Der Rechtsakt wurde nicht geändert.

## Wesentliche Pflichten

- Fe-/Stahlschrott ist nicht mehr als Abfall anzusehen, wenn die Kriterien zu Abfallinput, Behandlung und Qualität nach Anhang I sowie die Anforderungen der Art. 5–6 erfüllt sind (Art. 3)
- Al-Schrott ist nicht mehr als Abfall anzusehen, wenn die Kriterien nach Anhang II sowie die Anforderungen der Art. 5–6 erfüllt sind (Art. 4)
- Fremdstoffe: ≤ 2 % des Gewichts bei Fe-/Stahlschrott (Anhang I Nr. 1.2); ≤ 5 % des Gewichts oder Metallausbeute ≥ 90 % bei Al-Schrott (Anhang II Nr. 1.2)
- Konformitätserklärung für jede Sendung gemäß Anhang III, Aufbewahrung einer Kopie mindestens ein Jahr (Art. 5 Abs. 1–2)
- Qualitätsmanagementsystem, alle 3 Jahre durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle oder einen EMAS-Umweltgutachter überprüft (Art. 6 Abs. 1 und 5)

## Zuständige Behörde

Kontrolle: Woiwodschaftsinspektorat für Umweltschutz (WIOŚ) (Umweltschutzinspektion); Bedingungen für das Ende der Abfalleigenschaft in PL – Art. 14 des Abfallgesetzes

## Sanktionen

keine Sanktionen im Rechtsakt; bei Nichterfüllung der Kriterien bleibt das Material Abfall (Art. 14 Abs. 2 des Abfallgesetzes) und unterliegt dessen Sanktionen

## Inkrafttreten

28.04.2011

## Anwendung

2011-10-09

## Verwandte Rechtsakte

- [Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL)](https://igmnir.org/dane/prawo/de/eu-wfd/)
- [Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft für Kupferschrott](https://igmnir.org/dane/prawo/de/eu-eow-715-2013/)
- [Abfallgesetz (BDO, Genehmigungen, EoW)](https://igmnir.org/dane/prawo/de/pl-ustawa-odpady/)
- [Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft (CEA) – angekündigt](https://igmnir.org/dane/prawo/de/eu-cea/)

## Amtliche Quellen

- [Text des Rechtsakts](http://data.europa.eu/eli/reg/2011/333/oj)
- [EUR-Lex – Verordnung (EU) Nr. 333/2011, Dokumentinformationen](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/PL/ALL/?uri=CELEX:32011R0333)
- [EUR-Lex – Text der Verordnung (EU) Nr. 333/2011](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/PL/TXT/?uri=CELEX:32011R0333)

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Stand des Registers: 22.10.2026. Maßgeblich ist der amtliche Wortlaut des Rechtsakts. IGMNiR. Auf der Website: https://igmnir.org/de/recht/#akt-eu-eow-333-2011
